Die Google-Suche könnte in Europa bald anders aussehen als in den USA und anderen Teilen der Welt

Google steht seit Monaten unter Beobachtung.

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Wichtige Hinweise

  • Google testet ein vereinfachtes „Blue Link“-Format für die Hotelsuche in Übereinstimmung mit dem DMA.
  • Rechtsdirektor Oliver Bethell äußerte seine Zurückhaltung und meinte, die Änderung würde weder Verbrauchern noch Unternehmen Vorteile bringen.
  • Der DMA schränkt die Dominanz der großen Technologieunternehmen ein und führt zu Ermittlungen bei Google, Apple und Meta wegen möglicher Verstöße.
Google-Bürogebäude

Google hat trotz schärferer Prüfung durch kleinere Konkurrenten einige Änderungen und Optimierungen an der Google-Suche vorgeschlagen, um dem European Digital Market Act (DMA) zu entsprechen.

Der Suchmaschinen-Gigant angekündigt am Dienstag, dass es ein einfacheres „blaues Link“-Format für Hotelsuchen in Belgien, Estland und Deutschland testet, um den DMA-Vorgaben zu entsprechen. Bei diesem Test werden Funktionen wie Karten und hotelspezifische Details weggelassen und man kehrt zu einem grundlegenden Stil zurück, der an die Anfangstage von Google erinnert.

Oliver Bethell, Rechtsdirektor bei Google, sagt, das Unternehmen sei „sehr zurückhaltend, diesen Schritt zu gehen“, da er „weder den Verbrauchern noch den Unternehmen in Europa nützen würde“. Er sagt: „Deshalb haben wir so viel Produkt- und Entwicklungszeit in konstruktive Diskussionen investiert, die auf objektiven Daten basieren.“

Der DMA, der die Marktdominanz der großen Technologieunternehmen eindämmen soll, untersagt Google die Bevorzugung seiner eigenen Dienste, was zu Änderungen wie erweiterten Einheiten für Vergleichsseiten, neuen Anzeigenformaten und einer überarbeiteten Darstellung der Suchergebnisse führt.

Anfang des Jahres haben die europäischen Gesetzgeber begann zu untersuchen Apple, Google (und dessen Mutterkonzern Alphabet) und Meta wurden Anfang des Jahres wegen möglicher DMA-Verstöße angeklagt. Die Untersuchungen untersuchten Praktiken wie die Selbstpräferenzierung der Suche bei Google, Apples App Store-Einschränkungen und Standardeinstellungen sowie Metas „Bezahlen oder Einverständnis“-Datenrichtlinie.

Die Kommission auch hatte separate Anliegen über die Selbstbevorzugung in den Google-Suchergebnissen, bei der Googles eigene vertikale Dienste (z. B. Shopping, Flüge) gegenüber den Wettbewerbern bevorzugt werden könnten. Und wenn Unternehmen gegen die Vorschriften verstoßen, drohen ihnen bei Wiederholungstätern Geldstrafen von bis zu 20 % ihres weltweiten Umsatzes.

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