Deutsche Datenschutzbeauftragte verbieten Windows 10 und Office 365 in Schulen
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Microsoft hat erneut gegen die DSGVO-Regeln in Deutschland verstoßen, da der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Windows 10 und Office 365 für den Einsatz in Schulen nicht DSGVO-konform erklärt.
Das Problem hängt mit der Telemetrie zusammen, die beide mit der Cloud verbundenen Lösungen an Microsoft in den USA zurücksenden, die von Standardsoftwarediagnosen bis hin zu Benutzerinhalten aus internen Anwendungen, möglicherweise Sätzen aus Dokumenten und E-Mail-Betreffzeilen reicht.
Zuvor stellte Microsoft eine spezielle Version dieser Softwareanwendungen zur Verfügung, die die Daten in europäischen Rechenzentren speicherte, aber kürzlich wurde diese Erlaubnis widerrufen und Daten wurden direkt in die USA gesendet.
Der hessische Landesdatenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch sagte, dass öffentliche Einrichtungen in Deutschland „eine besondere Verantwortung im Hinblick auf die Zulässigkeit und Nachvollziehbarkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten haben“.
Ronellenfitsch ergänzt: „Sobald insbesondere der mögliche Fremdzugriff auf die Daten in der Cloud und die Frage der Telemetriedaten nachvollziehbar und datenschutzkonform geklärt sind, kann Office 365 als Cloud genutzt werden Lösung durch Schulen.“
Er wies darauf hin, dass die Probleme von Microsoft auch andere Anbieter von IT-Lösungen betrafen, und sagte: „Was für Microsoft gilt, gilt auch für die Cloud-Lösungen von Google und Apple. Die Cloud-Lösungen dieser Anbieter sind bisher nicht transparent und nachvollziehbar dargestellt. Daher gilt auch, dass für Schulen die datenschutzkonforme Nutzung derzeit nicht möglich ist.“
Das lässt den Schulen nur sehr wenige Optionen, bis Microsoft das Problem zur Zufriedenheit Deutschlands löst, wobei die Kommission feststellt, dass „… die Schule andere Tools wie On-Premise-Lizenzen auf lokalen Systemen verwenden kann.“
Das bedeutet praktisch Windows 7 und Boxed-Versionen von Office 2016.
Es ist noch nicht klar, wie die betroffenen Parteien auf dieses Urteil und die möglichen Störungen reagieren werden, die es verursachen würde, aber ich vermute, die einfachste Lösung wäre, einfach auf europäische Rechenzentren zurückzugreifen.
Das Urteil kann hier nachgelesen werden.
Weitere Informationen zur Stelle und den Ansprechpartner in unserem Hause finden Sie hier: ITWire
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