Google Chrome für Android erhält die Option „Dieses Mal zulassen“ für Berechtigungen

Die Funktion wurde letzten Sommer erstmals für Chrome für Desktops eingeführt.

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Wichtige Hinweise

  • Google Chrome arbeitet an der Einführung einer neuen Berechtigungsoption namens „Dieses Mal zulassen“.
  • Dadurch erhalten Sie mehr Kontrolle über Websites, die auf Ihre Kamera, Ihren Standort und Ihr Mikrofon zugreifen können.
  • Es wurde erstmals in der Chrome 116-Version für Desktops eingeführt.

Berichten zufolge arbeitet Google Chrome daran, eine einmalige Berechtigungsfunktion in seine mobile Android-App zu integrieren. Die Option heißt „Diese Zeit zulassen“ und gibt Ihnen mehr Kontrolle über Websites, die auf Ihre Kamera, Ihren Standort und Ihr Mikrofon zugreifen können. 

Kürzlich haben Insider auf Canary, dem experimentellen Kanal des Browsers, eine neue Flagge namens #one-time-permission in der Android-Version entdeckt. Dieses Flag deutet darauf hin, dass die Möglichkeit einmaliger Berechtigungen möglicherweise auf die mobile Plattform ausgeweitet wird.

Obwohl die Flagge vorhanden war, ist die Funktion derzeit nicht funktionsfähig. Schauen Sie sich die Entdeckung an, die von @Leopeva64 auf geteilt wurde X (ehemals Twitter)

„Ermöglicht experimentelle einmalige Berechtigungen für Geolokalisierung, Mikrofon und Kamera. – Mac, Windows, Linux, ChromeOS, Android, Fuchsia, Lacros“, heißt es in der Beschreibung der Flagge.

Ursprünglich auf der Desktop-Version von eingeführt Chrome in Version 116 Letzten Sommer ermöglichte diese Funktion Benutzern, Websites vorübergehenden Zugriff auf ihre Standortdaten zu gewähren. 

In der Adressleiste wird die Option „Diese Zeit zulassen“ angezeigt, und es gibt Anzeichen dafür, dass diese Funktion in Zukunft auf die mobile Version von Chrome ausgeweitet wird.

An anderer Stelle hat Google auch versucht, die Art und Weise, wie Sie es tun, zu vereinfachen Ändern Sie Ihre Standardsuchmaschine sowohl auf Desktop- als auch auf Mobilversionen, um den Regeln des European Digital Market Act (DMA) zu entsprechen.

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