Deutsches Gericht weist Googles Berufung gegen Microsofts einstweilige Verfügung wegen Android-Patents zurück

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Microsoft-Motorola-Patente

Microsoft hat am 24. Mai 2012 in Deutschland eine einstweilige Verfügung gegen Google Motorola wegen Verletzung seines Patents errungen EP2016 über „Kommunikation mehrteiliger Nachrichten zwischen Mobilfunkgeräten unter Verwendung einer standardisierten Schnittstelle“. Google hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt und heute Morgen hat das deutsche Oberlandesgericht die Berufung von Google Motorola zurückgewiesen.

Infolge dieses Urteils des Berufungsgerichts bleibt die einstweilige Verfügung von Microsoft, Motorola den Verkauf von Android-Geräten auf dem deutschen Markt zu untersagen, in Kraft. Google kann erneut Berufung beim Bundesgerichtshof einlegen, was meiner Meinung nach nicht passieren wird. Kürzlich hat Microsoft angedeutet, dass Android-OEMs, die Microsofts Patente noch nicht lizenziert haben, dies in naher Zukunft tun werden.

Quelle: FOSS Patente

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