Die Europäische Kommission prüft, ob die Investition von Microsoft in OpenAI unter ihre Fusionskontrollverordnung fällt

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Microsoft OpenAI

Die EU-Fusionskontrollverordnung ist ein Rechtsrahmen, der darauf abzielt, Fusionen und Übernahmen zu verhindern, die den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt erheblich beeinträchtigen würden. Die Europäische Kommission ist die Behörde, die diese Verordnung durchsetzt und befugt ist, geplante Transaktionen zu genehmigen, zu blockieren oder ihnen Bedingungen aufzuerlegen.

Heute die Europäische Kommission angekündigt dass es prüft, ob die Investition von Microsoft in OpenAI, das Unternehmen, das ChatGPT und andere innovative KI-Tools entwickelt hat, im Rahmen der EU-Fusionskontrollverordnung überprüft werden könnte. Die Kommission befürchtet, dass der exklusive Zugriff von Microsoft auf die Technologie und Daten von OpenAI dem Unternehmen einen unfairen Vorteil gegenüber seinen Konkurrenten verschaffen und den Verbrauchern schaden könnte.

Verschiedenen Berichten zufolge hat Microsoft seit 13 insgesamt 2019 Milliarden US-Dollar in OpenAI investiert und einige seiner Modelle in mehrere seiner Produkte und Dienste integriert.

Die Untersuchung der Kommission kann zu mehreren möglichen Ergebnissen führen. Das Ergebnis der Untersuchung der Kommission könnte sich auf unterschiedliche Weise auf die Investitionen und die Arbeitsbeziehung von Microsoft mit OpenAI auswirken, abhängig vom Ausmaß des Eingriffs und der Art der von der Kommission auferlegten Abhilfemaßnahmen.

Beispielsweise könnte die Kommission entscheiden, dass die Investition von Microsoft in OpenAI keine Fusion oder Konzentration wirtschaftlicher Macht darstellt. Es würde also nicht eingreifen und Microsoft und OpenAI könnten ihre Partnerschaft wie bisher fortsetzen. Oder die Kommission könnte entscheiden, dass die Investition von Microsoft in OpenAI tatsächlich als Fusion oder Konzentration wirtschaftlicher Macht gilt, und kann die Transaktion je nach ihrer Einschätzung der Auswirkungen auf Wettbewerb und Verbraucher genehmigen, blockieren oder mit Bedingungen versehen.

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