EU-Kommission wirft Google Missbrauch der Marktbeherrschung von Android vor

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Die Europäische Kommission hat heute ihre Mitteilung der Beschwerdepunkte an Google zum Android-Betriebssystem und -Anwendungen übermittelt. Die Europäische Kommission sagt, Google verstoße gegen die EU-Kartellvorschriften und habe seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, indem es Beschränkungen für Hersteller von Android-Geräten und Mobilfunknetzbetreiber auferlegte.

Nach vorläufiger Auffassung der Kommission hat Google eine Strategie für mobile Geräte umgesetzt, um seine Vormachtstellung bei der allgemeinen Internetsuche zu bewahren und zu stärken. Erstens bedeuten die Praktiken, dass die Google-Suche auf den meisten in Europa verkauften Android-Geräten vorinstalliert und als standardmäßiger oder exklusiver Suchdienst eingestellt ist. Zweitens scheinen die Praktiken konkurrierenden Suchmaschinen den Zugang zum Markt über konkurrierende mobile Browser und Betriebssysteme zu versperren. Darüber hinaus scheinen sie den Verbrauchern auch zu schaden, indem sie den Wettbewerb ersticken und Innovationen im weiteren mobilen Bereich einschränken.

Die Europäische Kommission leitete die erste Untersuchung im April 2015 ein und nun ist die Kommission der Ansicht, dass Google auf den Märkten für allgemeine Internet-Suchdienste, lizenzpflichtige Betriebssysteme für intelligente Mobilgeräte und App-Stores für das Betriebssystem Android für Mobilgeräte marktbeherrschend ist.

EU-Google

In der heutigen Mitteilung der Beschwerdepunkte behauptet die Kommission, dass Google gegen das EU-Kartellrecht verstoßen hat, indem es:

  • wonach die Hersteller zu die Google-Suche und den Chrome-Browser von Google vorinstallieren und ihnen zu verlangen, Google-Suche als Standard-Suchdienst auf ihren Geräten zu setzen, als Bedingung für bestimmte Google proprietäre Anwendungen zu lizenzieren;
  • Verhindern Hersteller aus dem Verkauf von intelligenten mobilen Geräten laufen auf Konkurrenzbetriebssysteme basierend auf dem Android Open-Source-Code;
  • Angabe finanzielle Anreize die Hersteller und Betreiber von Mobilfunknetzen unter der Bedingung, dass sie ausschließlich die Google-Suche auf ihren Geräten vorinstallieren.

Nach vorläufiger Einschätzung der Kommission schadet dieses Verhalten den Verbrauchern letztlich, weil ihnen nicht die größtmögliche Auswahl geboten wird und weil es Innovationen erstickt.

Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung hier.

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