Beats Electronics blockiert Rudy Huyns 6Studio-Markenanmeldung

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Ich vermute, Rudy Huyn fühlte sich ziemlich sicher Beantragung einer Marke für 6Studio, seine Marke, die nach einer Reihe von Apps mit sechs Namen wie 6tag, 6Snap und Cloud6 aufgebaut wurde.

Es stellt sich heraus, dass das Vertrauen als unwahrscheinliche Entität fehl am Platz war hat Widerspruch gegen seinen Antrag eingelegt.

In einem rechtlichen Einspruchsschreiben weist Beats Electronics darauf hin, dass in Klasse 9 (Computer- und Softwareprodukte sowie elektrische und wissenschaftliche Produkte) die Möglichkeit einer Verwechslung zwischen ihren Marken besteht, da Käufer durch den Studio-Teil verwirrt werden, der sowohl in 6Studio als auch in Beats enthalten ist Studio, eine Art Beats-Kopfhörer.

Sehen Sie den vollständigen Brief nach der Pause.

Herr,

Wir werden Sie im Namen unseres Kunden, der Firma Beats Electronics LLC, kontaktieren. Letztere ist Inhaberin der Gemeinschaftsmarke Nr. 011131125 BEATS-STUDIO eingereicht am 21. August 2012 und aufgezeichnet am 5. September 2013 zur Bezeichnung von Kopfhörern in Klasse 9 .

Beats Electronics LLC hat festgestellt, dass Sie den Antrag auf Registrierung der französischen Marke Nr. 14 4065237 6STUDIO am 2. Februar 2014 für Waren der Klassen 9, 38 und 42 gestellt haben. Diese Hinterlegung bezieht sich jedoch auf Waren der Klasse 9, die den oben genannten ähnlich sind durch die ältere Marke geschützte Produkte unserer Kunden.

Darüber hinaus sind die fraglichen Zeichen sehr ähnlich, das STUDIO-Element der älteren Marke unseres Mandanten wird in Ihrer Marke reproduziert. Daraus ergibt sich für die Verbraucher eine erhebliche Verwechslungsgefahr hinsichtlich der wahren Herkunft der Waren der Klasse 9 .

Aus diesem Grund und der bis zum 21. April 2014 ablaufenden Widerspruchsfrist hat unser Mandant bereits Widerspruch gegen Ihren Registrierungsantrag eingelegt, den Sie als Kopie des Schriftsatzes anbei finden.

 

rudy

Ich vermute, dass der Antrag ziemlich lächerlich ist, aber dass Rudy wahrscheinlich keine Ressourcen verschwenden wird, um ihn vor Gericht zu bekämpfen.

Eine höfliche Anmerkung zu [E-Mail geschützt] sie wissen zu lassen, wie fehl am Platz ihre Bedenken sind, erscheint jedoch nicht allzu unvernünftig.

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